Arbeitsverträge: Vierjährige Befristung nur bei echten Neugründungen
11.06.2008
Das Arbeitsgericht Berlin hat die Befristung des Arbeitsverhältnisses von geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern, die als Gästebetreuer im Technikmuseum tätig sind, und deren Arbeitsverhältnis zum Ablauf der Befristung vier Jahre bestanden hat, für unwirksam erklärt.
